Landgericht Köln, 2012-03-06, 37 O 162/11

37 O 162/11Tribunal cantonal6 mars 2012

Texte intégral

Landgericht Köln — 37 O 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-06

Aktenzeichen: 37 O 162/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0306.37O162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe trägt der Kläger zu 25 %, die Beklagte die des Rechtsstreits zu 75 % und die Streithelferin die der Streithilfe zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten sowie der Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern die Beklagte bzw. die Streithelferin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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