26 O 214/10•Landgericht Köln, 2011-09-14, 26 O 214/10
Texte intégral
Landgericht Köln — 26 O 214/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-14
Aktenzeichen: 26 O 214/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0914.26O214.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.045,76 € zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.6.2010 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW Ford Fiesta mit der Fahrgestell-Nr.: ###.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. genannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83% und der Kläger zu 17%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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