Landgericht Köln, 2011-06-29, 28 S 2/11

28 S 2/11Tribunal cantonal29 juin 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 S 2/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-29

Aktenzeichen: 28 S 2/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0629.28S2.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.10.2010, Aktenzeichen 137 C 308/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin EUR 335,90 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten ab dem 16.03.2010 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und der Beklagte können die Vollstreckung aus diesem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden.

  5. Die Revision wird zugelassen.

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