28 O 955/10•Landgericht Köln, 2011-06-22, 28 O 955/10
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 955/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-22
Aktenzeichen: 28 O 955/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0622.28O955.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,
das in Anlage K 1 wiedergegebene Foto des Klägers ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten, wenn dies geschieht wie unter anonym1.de vom 21.07.2010 auf der Startseite und/oder im Artikel vom 21.07.2010 unter der Überschrift „L3“.
-
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der P Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 344,95 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00 vorläufig vollstreckbar.
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