Landgericht Köln, 2011-04-13, 20 S 6/10

20 S 6/10Tribunal cantonal13 avr. 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 20 S 6/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: 20 S 6/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0413.20S6.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 16.12.2010 – Az. 112 C 578/07 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.487,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2007 freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2007 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I, II ZPO abgesehen.

Mit der Berufung verfolgt der Kläger seine erstinstanzlich gestellten und abgewiesenen Anträge weiter.

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