Landgericht Köln, 2009-11-04, 28 O 876/08

28 O 876/08Tribunal cantonal4 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 876/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 28 O 876/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1104.28O876.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger 2.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem10.01.2009 zu zahlen,

  2. den Kläger von der Forderung der Rechtsanwälte C & D in Höhe von 506,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 freizustellen;

  3. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, die beiden – in der Urteilsanlage beigefügten – Internet-Flash-Präsentationen „Y-Animation“ und „Streamline-Animation“ des Klägers ohne Zustimmung des Klägers öffentlich zugänglich zu machen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer 3) in Höhe von 3.000,- €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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