Landgericht Köln, 2009-10-22, 31 O 552/08

31 O 552/08Tribunal cantonal22 oct. 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 552/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-22

Aktenzeichen: 31 O 552/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1022.31O552.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

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(Es folgt eine mehrseitige Darstellung)

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