Landgericht Köln, 2009-10-07, 91 O 125/08

91 O 125/08Tribunal cantonal7 oct. 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 91 O 125/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 91 O 125/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1007.91O125.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 08.09.2008 gemäß Tagesordnungspunkt 4, mit dem die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 beschlossen hat, wird für nichtig erklärt.

Die Kosten der Nebenintervenienten zu 2) und 3) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin zu 1) tragen die Beklagte und der Nebenintervenient zu 4); die Nebenintervenienten zu 2) und 3) tragen die Kosten ihrer Nebenintervention selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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