28 O 452/09•Landgericht Köln, 2009-07-15, 28 O 452/09
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 452/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-15
Aktenzeichen: 28 O 452/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0715.28O452.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Warum zensieren Sie Ihren Lebenslauf, Frau L? Auf Ihrer Internetseite findet sich heute für die Zeit von 1989 bis 2001 folgende Angabe: ‚Unternehmensberaterin und Projektleiterin‘. Das ist bemerkenswert, denn 2006 ist in Ihrem Lebenslauf auf der gleichen Homepage noch zu lesen: ‚Unternehmensberaterin und Projektleiterin beim Zentrum für Innovation und Technik A (Y GmbH) in N‘.
Warum haben Sie den Hinweis auf die Y GmbH einfach gelöscht? Liegt es vielleicht daran, dass die Y GmbH in einen großen Förderskandal verwickelt war und auch Ihre Rolle dabei kritisch hinterfragt wird?
Haben Sie etwas zu verbergen, Frau L?“
den Eindruck zu erwecken, L habe während ihrer Tätigkeit für die Y GmbH in einem großen A-Förderskandal, in dem die Y GmbH (angeblich) verwickelt war, eine Rolle gespielt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin zu 25 % und dem Verfügungsbeklagten zu 75 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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