28 O 729/07•Landgericht Köln, 2009-03-18, 28 O 729/07
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 729/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 28 O 729/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0318.28O729.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern über die bei der Beklagten erschienenen Titel,
(Es folgt eine Aufstellung von 14 Titeln)
nach Titel, Jahr und Verkaufsland aufgeschlüsselt umfassend Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hinsichtlich
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der Anzahl und Höhe sämtlicher hergestellter Auflagen seit 1997;
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der Anzahl sämtlicher verkaufter Exemplare seit 1997;
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der Nettoladenverkaufspreise in jedem Verkaufsland mit Buchpreisbindung seit 1997;
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dem im In- und Ausland, auch durch den Verkauf an verbundene Unternehmen erzielten Bruttoerlöse seit 1997;
soweit die Beklagte diese Auskunft nicht in ihrem Editor Report vom 24.10.2005 (Anlage K5) oder in der Klageerwiderung erteilt hat.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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