Landgericht Köln, 2008-10-31, 8 O 256/06

8 O 256/06Tribunal cantonal31 oct. 2008

Texte intégral

Landgericht Köln — 8 O 256/06 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-31

Aktenzeichen: 8 O 256/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1031.8O256.06.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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