Landgericht Köln, 2008-09-25, 31 O 327/08

31 O 327/08Tribunal cantonal25 sept. 2008

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 327/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-25

Aktenzeichen: 31 O 327/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0925.31O327.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt,

  1. es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhand-lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wieder-holungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

sich im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Beleuchtungsgeräten der Bezeichnung

„Y“

zu bedienen, insbesondere unter dieser Bezeichnung Beleuchtungsgeräte anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen, wenn dies wie nachstehend wiedergegeben geschieht:

(Es folgt eine Darstellung)

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