2 O 684/06•Landgericht Köln, 2008-04-21, 2 O 684/06
Texte intégral
Landgericht Köln — 2 O 684/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-21
Aktenzeichen: 2 O 684/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0421.2O684.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Das Versäumnisurteil der Kammer vom 08. Mai 2007 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. April 2007 zu zahlen. Im Übrigen werden das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage ab-gewiesen.
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Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Im übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt.
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Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 08. Mai 2007 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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