31 O 7227/06•Landgericht Köln, 2007-02-08, 31 O 7227/06
Texte intégral
Landgericht Köln — 31 O 7227/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 31 O 7227/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.31O7227.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzen-den Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Inhaltsstoffen 250 mg D-Glucosaminsulfat und 200 mg Chondroitinsulfat pro Tablette und einer Verzehrsemp-fehlung von 2 Tabletten täglich unter der Bezeichnung „donaprevent®“ in der nachstehend wiedergegebenen Verpackungsaufmachung in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben:
II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagte
90 % zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar, wegen zu vollsteckender Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Si-cherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt
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hinsichtlich der Unterlassung 30.000,00 EUR,
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hinsichtlich der Kosten im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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