Landgericht Köln, 2007-02-06, 8 O 184/06

8 O 184/06Tribunal cantonal6 févr. 2007

Texte intégral

Landgericht Köln — 8 O 184/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-06

Aktenzeichen: 8 O 184/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0206.8O184.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 6.320,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 10% und die Beklagte zu 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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