31 O 777/05•Landgericht Köln, 2006-04-13, 31 O 777/05
Texte intégral
Landgericht Köln — 31 O 777/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-13
Aktenzeichen: 31 O 777/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0413.31O777.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt,
es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel Herstellerpreise wie in Anlage K 21 wiedergegeben anzugeben, wenn tatsächlich ge-genüber Apothekern ermäßigte Preise wie in Anlage K 1 – K 3, K 19 und K 20 in Rechnung gestellt werden,
wie nachstehend wiedergegeben:
(Es folgt eine 30-seitige Aufstellung der Arzneimittel mit Artikel-
namen und –preisen)
II. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/9 und die Beklagte zu 4/9.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung beträgt
-
hinsichtlich der Unterlassung: 25.000 €,
-
hinsichtlich der Kosten: 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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