Landgericht Köln, 2006-04-13, 31 O 28/06

31 O 28/06Tribunal cantonal13 avr. 2006

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 28/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-13

Aktenzeichen: 31 O 28/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0413.31O28.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.Die Beklagte wird verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet, Eintrittskarten des 1. FC Köln für dessen Heimspiele zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen und/oder jeglichen Handel mit Eintrittskarten des 1. FC Köln für dessen Heimspiele zu betreiben.

II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung: 10.000 €,

  • hinsichtlich der Kosten: 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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