Landgericht Köln, 2006-01-11, 23 O 501/03

23 O 501/03Tribunal cantonal11 janv. 2006

Texte intégral

Landgericht Köln — 23 O 501/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-11

Aktenzeichen: 23 O 501/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0111.23O501.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.626,83 €nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/12 und die Beklagte zu 11/12.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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