Landgericht Köln, 2005-03-08, 33 O 34/02

33 O 34/02Tribunal cantonal8 mars 2005

Texte intégral

Landgericht Köln — 33 O 34/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-08

Aktenzeichen: 33 O 34/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0308.33O34.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr entstanden ist und künftig entstehen wird aufgrund der seitens der Beklagten in der Zeit vom 24.03.1999 bis zum 21.10.1999 veranlassten Vollziehung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin vom 11.03.1999 - Az. 15 O 130/99.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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