Landgericht Köln, 2004-10-21, 31 O 475/04

31 O 475/04Tribunal cantonal21 oct. 2004

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 475/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-21

Aktenzeichen: 31 O 475/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1021.31O475.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagten werden verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

rechtsbesorgend so tätig zu werden, wie das im beigefügten Schreiben der Beklagten vom 05.05.2004 geschehen ist:

  • Es folgt eine zweiseitige Darstellung des beanstandeten Schriftsatzes. -

II.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Diese beträgt hinsichtlich der

  • Unterlassung 20.000 Euro

  • Kosten 3.000 Euro.

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