20 O 646/01•Landgericht Köln, 2003-03-21, 20 O 646/01
Texte intégral
Landgericht Köln — 20 O 646/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-21
Aktenzeichen: 20 O 646/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0321.20O646.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.677,51 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 08.05.2002 zu zahlen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten. Die Beklagte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 3/4 und der Kläger selbst zu 1/4.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten und der ehemaligen Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und die ehemalige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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