Landgericht Köln, 1993-07-24, 105-99/92

105-99/92Tribunal cantonal24 juil. 1993

Texte intégral

Landgericht Köln — 105-99/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-24

Aktenzeichen: 105-99/92

ECLI: ECLI:DE:LGK:1993:0724.105.99.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von

vier Monaten

verurteilt wird.

Die Strafaussetzung zur Bewährung bleibt aufrechterhalten.

Er hat die Kosten des Berufungs- und, Revisionsverfahrns einschließlich der

ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Jedoch werden die Gebühren für das Berufungs- und Revisionsverfahren um 1/3 ermäßigt.

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