Landgericht Hagen, 2025-04-08, 48 NBs 38/24

48 NBs 38/24Tribunal cantonal8 avr. 2025

Texte intégral

Landgericht Hagen — 48 NBs 38/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-08

Aktenzeichen: 48 NBs 38/24

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0408.48NBS38.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Iserlohn vom 06.03.2024 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wird.

Die weitergehende Berufung wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit der Maßgabe, dass die Berufungsgebühr um 1/5 ermäßigt wird. In diesem Umfangwerden auch die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Der Angeklagte trägt zudem die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

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