Landgericht Hagen, 2024-01-25, 10 O 13/22

10 O 13/22Tribunal cantonal25 janv. 2024

Texte intégral

Landgericht Hagen — 10 O 13/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-25

Aktenzeichen: 10 O 13/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0125.10O13.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache i.H.v. 3.700,00 EUR erledigt.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 651,91 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 5.350,31 EUR seit dem 30.10.2021 bis zum 10.11.2021, aus einem Betrag i.H.v. 1.151,11 EUR seit dem 11.11.2021 bis zum 06.12.2023 und aus einem Betrag i.H.v. 651,91 EUR seit dem 07.12.2023 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 527,00 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 90 % der Klägerin und zu 10 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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