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8 O 231/22•Landgericht Hagen, 2023-10-05, 8 O 231/22
8 O 231/22Tribunal cantonal5 oct. 2023
Eine teleologische Reduktion des § 817 BGB zugunsten des Spielers kommt bei Nichtigkeit des Spielvertrages mit dem Betreiber ein Website, auf der nicht konzessionierte Online-Casino-Angebote zugänglich sind, nicht in Betracht. Eine Schadensersatzverpflichtung des Betreibers für die verloren gegangenen Spieleinsätze folgt nicht aus § 823 Abs. 2 BGB, da weder § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. noch § 284 StGB Schutzgesetze im Sinne der Regelung sind, die das Vermögen des Spielers mit Blick auf verloren gegangene Einsätze schützen sollen.
Entscheidungsdatum: 2023-10-05
Aktenzeichen: 8 O 231/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:1005.8O231.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Eine teleologische Reduktion des § 817 BGB zugunsten des Spielers kommt bei Nichtigkeit des Spielvertrages mit dem Betreiber ein Website, auf der nicht konzessionierte Online-Casino-Angebote zugänglich sind, nicht in Betracht.
Eine Schadensersatzverpflichtung des Betreibers für die verloren gegangenen Spieleinsätze folgt nicht aus § 823 Abs. 2 BGB, da weder § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. noch § 284 StGB Schutzgesetze im Sinne der Regelung sind, die das Vermögen des Spielers mit Blick auf verloren gegangene Einsätze schützen sollen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.150,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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