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23 O 36/22•Landgericht Hagen, 2023-02-08, 23 O 36/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 23 O 36/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0208.23O36.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass der zwischen der xxx mit Sitz in xxx und der Klägerin abgeschlossene Mietvertrag vom 17.12.2012/04.01.2013 nebst Nachtrag Nr. 1 vom 24./26.03.2021 zum Mietvertrag vom 17.12.2012/04.01.2013 über die Räume im Einkaufszentrum xxx, gelegen im Erdgeschoss, aufgrund der fristlosen Kündigung der Klägerin vom 10.06.2022 mit Zugang der Kündigung am 13.06.2022 beendet ist und zwischen den Parteien kein Mietverhältnis besteht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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