Landgericht Hagen, 2022-09-08, 9 O 318/21

9 O 318/21Tribunal cantonal8 sept. 2022

Texte intégral

Landgericht Hagen — 9 O 318/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-08

Aktenzeichen: 9 O 318/21

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0908.9O318.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Beklagte gegen die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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