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23 O 26/19•Landgericht Hagen, 2022-03-31, 23 O 26/19
Entscheidungsdatum: 2022-03-31
Aktenzeichen: 23 O 26/19
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0331.23O26.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 21.218,89 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für die Beklagte zu 1. seit dem 9.11.2018 und für den Beklagten zu 2. seit dem 9.6.2020 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 984,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für die Beklagte zu 1. seit dem 9.11.2018, für den Beklagten zu 2. seit dem 9.6.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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