Landgericht Hagen, 2019-07-12, 46 KLs 14/19

46 KLs 14/19Tribunal cantonal12 juil. 2019

Texte intégral

Landgericht Hagen — 46 KLs 14/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-12

Aktenzeichen: 46 KLs 14/19

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0712.46KLS14.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässigen Vollrauschs und Diebstahls unter nachträglicher Gesamtstrafenbildung mit der Verurteilung aus dem Urteil des Amtsgerichts I1 vom xx.xx.xxxx - Aktenzeichen 188 Ds 600 Js 41/19 - 17/19 - unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, sowie wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5 EUR.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen trägt der Angeklagte, soweit er verurteilt ist, im Übrigen fallen seine notwendigen Auslagen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 323a Abs. 1, 242 Abs. 1, 243 Nr. 3, 240 Abs. 1, Abs. 3, 241 Abs. 1, 20, 21, 23 Abs. 1, 49, 53, 54, 55 StGB, § 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.

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