9 O 522/13•Landgericht Hagen, 2014-10-30, 9 O 522/13
Texte intégral
Landgericht Hagen — 9 O 522/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-30
Aktenzeichen: 9 O 522/13
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2014:1030.9O522.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 02.03.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 83,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 23.03.2013 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Unfallereignis vom 24.11.2010 entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit diese nicht auf Drittleistungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 290,83 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 30.01.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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