22 O 117/12•Landgericht Hagen, 2013-03-12, 22 O 117/12
Texte intégral
Landgericht Hagen — 22 O 117/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 22 O 117/12
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0312.22O117.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd die Hörhilfe „AXON Hearing Aid“ wie folgt zu bewerben:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd die Hörhilfe „AXON Hearing Aid“ in Verkehr zu bringen.
Für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eines der vorstehenden Unterlassungsgebote wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Beklagten zu vollziehen ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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