Landgericht Hagen, 2012-10-19, 62 StVK 94/12

62 StVK 94/12Tribunal cantonal19 oct. 2012

Texte intégral

Landgericht Hagen — 62 StVK 94/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-19

Aktenzeichen: 62 StVK 94/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:1019.62STVK94.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Antragsteller zwecks Durchführung des Einweisungsverfahrens in die JVA I zu verlegen und diesen hierzu anzufordern, wird aufgehoben.

Im Übrigen werden die Anträge als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antragsteller die Kosten trägt des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er unterliegt. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers.

Der Streitwert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

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