Landgericht Hagen, 2004-12-16, 23 O 44/04

23 O 44/04Tribunal cantonal16 déc. 2004

Texte intégral

Landgericht Hagen — 23 O 44/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-16

Aktenzeichen: 23 O 44/04

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2004:1216.23O44.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung der gesetzlichen

Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu

Zwecken des Wettbewerbs die Zertifizierung von beruflichen

Fähigkeiten im Internet oder sonst werblich wort- oder inhaltsgleich

zu bewerben mit Aussagen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind.

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 189,- € nebst 5 %

Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2004 zu bezahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- €

vorläufig vollstreckbar.

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