Landgericht Essen, 2025-01-31, 2 O 234/23

2 O 234/23Tribunal cantonal31 janv. 2025

Texte intégral

Landgericht Essen — 2 O 234/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-31

Aktenzeichen: 2 O 234/23

ECLI: ECLI:DE:LGE:2025:0131.2O234.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 27

Tenor

Es wird feststellt, dass der am 00.00.0000 durch den Landesvorstand des Beklagten gefasste Beschluss „Die stellvertretende Vorsitzende der N., Frau C., wird von allen Ämtern der N., insbesondere von ihrem Amt als stellvertretende Vorsitzende abberufen/abgewählt“ nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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