Landgericht Essen, 2021-01-11, 65 KLs-12 Js 2633/20-41/20

65 KLs-12 Js 2633/20-41/20Tribunal cantonal11 janv. 2021

Texte intégral

Landgericht Essen — 65 KLs-12 Js 2633/20-41/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-11

Aktenzeichen: 65 KLs-12 Js 2633/20-41/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0111.65KLS12JS2633.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXV. große Strafkammer

Normen: StGB § 177; StGB § 223 Abs. 1

Tenor

Der Angeklagte wird wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und vier Monaten

verurteilt.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Nebenklägerin die aus der Tat erwachsenen weiteren materiellen und immateriellen Schäden dem Grunde nach zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherer oder Dritte übergegangen sind.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 5 Nr. 1, 7 Nr. 1, 8 Nr. 1, 9, 223 Abs. 1, 52 StGB.

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