Landgericht Essen, 2020-11-13, 65 KLs-27 Js 206/19-11/20

65 KLs-27 Js 206/19-11/20Tribunal cantonal13 nov. 2020

Texte intégral

Landgericht Essen — 65 KLs-27 Js 206/19-11/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 65 KLs-27 Js 206/19-11/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1113.65KLS27JS206.19.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXV. große Strafkammer

Normen: StGB § 263

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in zwanzig Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und zehn Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.060,00 EUR wird angeordnet.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten binnen eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse.

Angewendete Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2, Nr. 1, 53, 69 a, 73 c StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.

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