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2 O 140/15•Landgericht Essen, 2020-07-30, 2 O 140/15
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 2 O 140/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0730.2O140.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 823 Abs. 1 BGB
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger EUR 3.422,75 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 1) zu 4 %, der Kläger zu 2) zu 4 %, der Kläger zu 3) zu 4 %, der Kläger zu 4) zu 4 % und die Beklagte zu 84 %.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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