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43 O 39/20•Landgericht Essen, 2020-04-27, 43 O 39/20
Entscheidungsdatum: 2020-04-27
Aktenzeichen: 43 O 39/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0427.43O39.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Normen: § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG
Im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es zu unterlassen, für Nahrungsergänzungsmittel wie nachstehend wiedergegeben zu werben:
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
oder
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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