Landgericht Essen, 2020-03-13, 19 O 10/18

19 O 10/18Tribunal cantonal13 mars 2020

Texte intégral

Landgericht Essen — 19 O 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-13

Aktenzeichen: 19 O 10/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0313.19O10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Normen: §§ 862, 858 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es

bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgelds bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

zu unterlassen, dem Grundstück G-Str. … in … C koks- oder kohlehaltige Partikel in ein- oder mehrfacher Sandkorngröße zuzuführen

sowie

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, durch die verhindert wird, dass durch die von ihr betriebene Kokerei nebst Nebenanlangen an der Q-Str. …, dem Grundstück G-Str. …, … C derartige Emissionen zugeführt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- Euro.

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