Landgericht Essen, 2020-02-25, 18 O 177/19

18 O 177/19Tribunal cantonal25 févr. 2020

Texte intégral

Landgericht Essen — 18 O 177/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 18 O 177/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.18O177.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: §§ 488 Abs. 1, 3 S. 1, 2 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.386,47 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.