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12 O 320/19•Landgericht Essen, 2020-02-25, 12 O 320/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 12 O 320/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.12O320.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 823 Abs. 2, 826 BGB
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts H vom 26.07.2019 wird aufrechterhalten. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden
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