4 O 241/16•Landgericht Essen, 2018-10-25, 4 O 241/16
Texte intégral
Landgericht Essen — 4 O 241/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-25
Aktenzeichen: 4 O 241/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:1025.4O241.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 651 BGB a.F.
Tenor
1 .
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.067,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.05.2016 zu zahlen.
2 .
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.336,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.05.2016 zu zahlen.
3 .
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen :
a ) die Klägerin :
49 % der Gerichtskosten,
49 % der Kosten der Beklagten,
49 % der eigenen Kosten,
b ) die Beklagte :
51 % der Gerichtskosten,
51 % der Kosten der Beklagten,
51 % der Kosten des Streitverkündeten,
51 % der eigenen Kosten,
c ) der Streitverkündete :
49 % der eigenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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