Landgericht Essen, 2016-09-30, 9 O 322/15

9 O 322/15Tribunal cantonal30 sept. 2016

Texte intégral

Landgericht Essen — 9 O 322/15 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-30

Aktenzeichen: 9 O 322/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0930.9O322.15.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz ihres materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N sind dem Grunde nach zu 80% gerechtfertigt.

Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres immateriellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N ist in angemessener Höhe unter Berücksichtigung eines mitwirkenden Verschuldens der Klägerin in Höhe von 20% gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin unter Berücksichtigung eines mitwirkenden Verschuldens der Klägerin in Höhe von 20% sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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