Landgericht Essen, 2014-02-27, 2 O 19/13

2 O 19/13Tribunal cantonal27 févr. 2014

Texte intégral

Landgericht Essen — 2 O 19/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-27

Aktenzeichen: 2 O 19/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0227.2O19.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 314 BGB

Tenor

Das Versäumnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 11.04.2013 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, die in dem Haus H-Str. …/C-Str. … in … F, im Erdgeschoss gelegene Gewerbefläche geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden zu 23 % den Beklagten als Gesamtschuldnern, darüber hinaus dem Beklagten zu 1) zu 46 % und der Beklagten zu 2) zu 31 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 70.000 EUR vorläufig vollstreckbar.

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