Landgericht Essen, 2013-04-15, 35 KLs 27/12

35 KLs 27/12Tribunal cantonal15 avr. 2013

Texte intégral

Landgericht Essen — 35 KLs 27/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-15

Aktenzeichen: 35 KLs 27/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0415.35KLS27.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XV. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-

Normen: § 263 StGB

Tenor

Der Angeklagte M ist schuldig des Betruges in 1240 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, wovon es in 1232 Fällen beim Versuch blieb, sowie des Betruges in 821 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, wovon es in 813 Fällen beim Versuch blieb.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 3 Jahren untersagt, die Tätigkeit als Rechtsanwalt auszuüben.

Die Angeklagte E ist schuldig der Beihilfe zum Betrug in 433 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, wovon es in 429 Fällen beim Versuch blieb.

Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe betreffend die Angeklagte E wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

bzgl. des Angeklagten M: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 54, 70 StGB

bzgl. der Angeklagten E: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 22, 23, 27, 52 StGB.

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