6 O 174/10•Landgericht Essen, 2011-11-24, 6 O 174/10
Texte intégral
Landgericht Essen — 6 O 174/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 6 O 174/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1124.6O174.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 280 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.300,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2010 zu zahlen Zug-um Zug gegen Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…) gutgeschrieben zur Depotnummer ….
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…), gutgeschrieben zur Depotnummer … in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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