3 O 346/07•Landgericht Essen, 2008-04-21, 3 O 346/07
Texte intégral
Landgericht Essen — 3 O 346/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-21
Aktenzeichen: 3 O 346/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0421.3O346.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 311 BGB
Tenor
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2008
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht C.als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.603,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Beteiligungsanteils an der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG, Treugeber-Nr , über eine Gesamteinlage von 31.500,00 DM, an die Beklagten als Gesamtgläubiger. Der Kläger verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Willenserklärungen zur Übertragung der KG-Beteiligung an die Beklagten als Gesamtschuldner oder an von den Beklagten benannte Dritte auf Kosten der Beklagten abzugeben.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der KG-Beteiligung seit dem 17.04.2007 in Verzug befinden.
Es wird festgestellt, dass den Beklagten aus der Beitrittserklärung vom 17.08.1999/25.08.1999 keinerlei Ansprüche mehr zustehen.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.105,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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