Landgericht Essen, 2006-03-02, 11 O 469/04

11 O 469/04Tribunal cantonal2 mars 2006

Texte intégral

Landgericht Essen — 11 O 469/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-02

Aktenzeichen: 11 O 469/04

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0302.11O469.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 812 BGB

Tenor

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 02. März 2006

durch den Richter am Landgericht T.

als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.147,10 € (zehntau-sendeinhundertsiebenundvierzig 10/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins seit dem 16.08.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 500,00 € abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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