Landgericht Essen, 2006-02-10, 45 O 88/05

45 O 88/05Tribunal cantonal10 févr. 2006

Texte intégral

Landgericht Essen — 45 O 88/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-10

Aktenzeichen: 45 O 88/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0210.45O88.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Normen: 87 AktG

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 20.01.2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

und die Handelsrichter Dr. F. und L.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei

Bedarf einen Firmenwagen einschließlich Fahrer

  • zeitlich uneingeschränkt - auf Kosten der

Beklagten zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von

20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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