Landgericht Essen, 2002-02-07, 10 S 438/01

10 S 438/01Tribunal cantonal7 févr. 2002

Texte intégral

Landgericht Essen — 10 S 438/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-07

Aktenzeichen: 10 S 438/01

ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0207.10S438.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 11.09.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen (9 C 230/01) abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die im Hau-se H... 261, E..., in der Hochparterre gelegene Wohnung, beste-hend aus 5 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad, einer Toilette, einem Keller, einem Abstellraum und einem Gäste-WC sowie die im Hof ihres Grundstücks H... 261 links gelegene Gara-ge zu räumen und geräumt an die Kläger herauszugeben.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Es wird eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2002 bewilligt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.